Sicherheit an erster Stelle! In vielen Unternehmen existieren eine Vielzahl an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Elektrische Anlagen und Geräte müssen lt. gesetzlicher Vorschrift vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Mit der gesetzlichen Vorschrift DGUV wird dieser Prüfungsnachweis erbracht.
Die DGUV Prüfung (ehemals BGV A3), ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der elektrischen Betriebsmittel. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, im regelmäßigen Turnus die Durchführung der Prüfungen vorzunehmen (Empfehlung: 1 x jährlich).
Unsere Elektrofachkraft kümmert sich in Ihrem Auftrag zuverlässig und verantwortungsbewusst um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und übernimmt die technischen Elektroprüfungen der Geräte (auch Starkstrom- und Lichtbogenschweißgeräte) in Ihrer Betriebsstätte.
Unsere Leistungen:
Denken Sie daran, die Sicherheit der Anlagen und Geräte liegt auch in Ihrem eigenen Interesse, dem Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Kunden.
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